Der Weg von der Idee zum eigenen Unternehmen wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. Entrepreneure profitieren bei der Gründung von verlässlicher Rechtsberatung durch Notarinnen und Notare. Ihre neutrale, kompetente Begleitung sorgt dafür, dass Startups von Anfang an auf einem soliden Fundament stehen.
Früh Klarheit schaffen – vor Ort oder online
„Gerade bei jungen Unternehmen ist es entscheidend, frühzeitig klare vertragliche Regelungen zu treffen“ erklärt Dr. Markus Baschnagel von der Notarkammer Baden-Württemberg. Die Notare unterstützen dabei, strategisch Fragen zu Beteiligung, Stimmrechten und möglichen Exit-Szenarien zu adressieren. „Wir stehen Gründerinnen und Gründern als neutrale Begleiter von rechtlicher Beratung, über Entwurfserstellung, Beurkundung und Anmeldung zum Handelsregister bis hin zu Finanzierungsrunden zur Seite – sei es vor Ort oder online.“
Seit 2022 ist die Online-Gründung von GmbHs mittels Videobeurkundung möglich. Die Anwesenheit im Notarbüro ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist ein Personalausweis mit eID-Funktion und zugehöriger PIN, ein Smartphone mit Kamera und NFC-Schnittstelle sowie ein Computer mit Webcam, Mikrofon, Lautsprechern und Internetverbindung. Bei älteren Ausweisen, die vor dem 2. August 2021 ausgestellt wurden, wird zusätzlich ein Reisepass zur Verifizierung benötigt. Auch Ausweisdokumente von EU- und EWR-Mitgliedstaaten mit eID-Funktion ermöglichen eine Online-Beurkundung.
Zentrale Anlaufstelle rund um die Gründung
Interessierte können sich umfassend auf der Website gmbh-gruenden.notar.de informieren. Diese Plattform bietet Informationen zu allen rechtlichen Rahmenbedingungen der GmbH-Gründung und erklärt detailliert den gesamten Gründungsprozess.
Notarinnen und Notare unterstützen bei der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags, der Festlegung des Stammkapitals und weiteren wichtigen Eckpunkten. Im Beurkundungstermin wird der Gesellschaftsvertrag verlesen, erläutert und von allen Gesellschaftern unterzeichnet. Die Geschäftsführer unterzeichnen nach notarieller Belehrung die Handelsregisteranmeldung und die Gesellschafterliste.
Nach dem Notartermin folgen die Einzahlung des Stammkapitals und die Eintragung ins Handelsregister – damit entsteht die GmbH. Nach der Eintragung veranlassen die Beteiligten weitere Schritte wie die Eintragung im Transparenzregister, die Beantragung einer Steuernummer und gegebenenfalls eine Gewerbeanmeldung.
„Mit dem neuen Online-Angebot auf gmbh-gruenden.notar.de machen Notarinnen und Notare den Gründungsprozess noch zugänglicher“ erläutert Baschnagel. Die Website verlinkt direkt auf die Notarsuche unter notar.de und ermöglicht auch den Start des notariellen Online-Verfahrens – einfach, direkt und sicher.
„Wer smart ist, geht gleich zum Notar“
Ein zentraler Vorteil des Starts im Notarbüro liegt darin, dass die Notarkosten für Gründungsberatung und Gesellschaftsvertragserstellung bereits in den Beurkundungsgebühren enthalten sind. Zusätzliche Beratungstermine im Vorfeld verursachen keine separaten Honorare. „Online angebotene sogenannte ‚Gründungspakete‘ bieten bei höheren Kosten in der Regel keinen Mehrwert. Wer smart ist, geht gleich zum Notar“ schließt Baschnagel ab.

